Gesetz soll Bankkunden zum Wechsel ermuntern
Wechsel- und Vergleichsplattformen für Energieversorger oder Telefonanbieter bieten unzufriedenen Kunden einen leichten Wechsel zur Konkurrenz an. Ab kommenden Sonntag (18.9.) gilt ähnliches für Kunden von Girokonten, nur dass die Banken hier selbst Hand anlegen müssen. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) setzt EU-Richtlinien um und weitet Verbraucherrechte stetig aus. Dabei werden Geldhäuser in die Pflicht genommen. So greift seit dem 19.6. der Anspruch auf ein Basiskonto, ungeachtet von Bonität oder fehlender Aufenthaltserlaubnis. Nun soll der Kontowechsel erleichtert werden, indem die Banken selbst dafür Sorge tragen, dass etwa Daueraufträge unkompliziert der Konkurrenz übertragen werden. Verletzt eine Bank diese Pflicht, haftet sie als Schuldnerin für Schäden.
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