Gesetzliche KV – Mehr Qual als Wahl für Versicherte
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Seit Jahresanfang hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihre seit 2009 eingeschränkte Beitragsautonomie zumindest teilweise wieder zurückgewonnen. Über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% hinaus dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die die Kassenmitglieder in vollem Umfang allein tragen müssen.
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