Karlsruhe schwächt gesetzliche KV
Rentner können künftig außerplanmäßig mit mehr Geld rechnen. Nach bisheriger Praxis wurden auf Rentenzahlungen einer betrieblichen Pensionskasse generell Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Nach einem am Dienstag erst veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.6. muss der Versicherte künftig keine Beiträge für Anteile abführen, die er nach Ausscheiden aus dem Betrieb ausschließlich privat weitergezahlt hat. Solche Zahlungen in die Beitragsrechnung einzubeziehen, verstoße nach Meinung der Richter gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.
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