Versicherer

Restschuldversicherung nach Karlsruher Urteil keineswegs tot

Nach einer gescheiterten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe muss die Assekuranz mit strengen Vorgaben für den Vertrieb von Restschuldversicherungen leben. Das prägt die Rhetorik.

von Jan Schrader,
Ansicht der Zentrale der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)
Ansicht der Zentrale der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) © GDV
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