Richter bestätigen Überschuss- kürzung des Ergo-Konzerns
Viele Lebensversicherungskunden sind mit der Jahres-Performance ihrer Verträge nicht zufrieden. Dies liegt u. a. an der massiven Kürzung der Überschussbeteiligung, die seit 2014 durch das so genannte Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) den Versicherungsgesellschaften erlaubt wird. Dass alles rechtens ist, hat jetzt das Landgericht Düsseldorf geurteilt.
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