Sneak Preview zu Musterverfahren
Diese Entscheidung hatte die Branche mit Spannung erwartet, und das Ergebnis sorgte nicht nur beim Ostdeutschen Sparkassenverband für zufriedene Gesichter. Mit seinem Urteil zu einem Prämiensparvertrag der Ostsächsischen Sparkasse regelte das OLG Dresden am Mittwoch erstmals die Frage, an welcher Referenz sich die versprochenen Prämien zu orientieren haben: dem Zinssatz von lang laufenden Bundeswertpapieren.

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