So geht es weiter: Vorteile bei Wahl von empfohlenen Anwälte
So war es in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung vorgesehen. Das Oberlandesgericht Bamberg sah in dieser Regelung einen Verstoß gegen § 127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung. Denn durch die finanziellen Nachteile von 150 bis zu 300 Euro werde zumindest mittelbar auf den Versicherten eingewirkt. Die Richter erklärten die angegriffenen Regelungen daher für unwirksam. „Es existieren bereits Urteile zur Anwaltswahl vom Europäischen Gerichtshof, an denen sich der BGH vermutlich orientieren wird“, sagt Fabian Volz, Versicherungsrechtler und Partner bei Heisse Kursawe Eversheds. Europarechtskonform seien etwa Einschränkungen der Leistungen nach objektiven, generalisierenden Kriterien, wie die Übernahme der Kosten nur der ortsansässigen Anwälte. Daher Volz: „Wenn der BGH in der streitgegenständlichen Regelung noch Europarechtskonformität erkennt, wäre das sehr überraschend.“