W&W – Der holprige Wechsel von Erdland in den Ruhestand
Der Wechsel eines Vorstandschefs an die Spitze des Aufsichtsrats ist laut Corporate Governance-Regeln eigentlich erst nach zweijähriger Abkühlung erlaubt. Ausnahme: Es stimmen mindestens 25% des Kapitals dem direkten Wechsel zu. Beim Bauspar- und Versicherungs-Konzern W&W mit der Wüstenrot-Stiftung als Mehrheitsaktionär hatte denn auch jeder mit einem Wechsel Alexander Erdlands an die Spitze des Aufsichtsgremiums gerechnet. Nicht zuletzt wohl auch der langjährige Vorstandschef und aktuelle GDV-Präsident selber.
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