Adé Grundsteuer – Reform bis 2019
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Der Hammer im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist gefallen, wie erwartet. Die Karlsruher Richter haben das Ende der heutigen Grundsteuer eingeläutet. Damit entfacht sich ein alter Streit zwischen den Bundesländern neu. Den jeweiligen Kommunen ist bewusst, das sie auf die wichtige Einnahmequelle (rd. 14 Mrd. Euro p. a.) nicht verzichten können, die aktuellen Einheitswerte von 1964 im Westen und 1935 im Osten aber generalüberholt werden müssen. Trotzdem scheiterte 2016 ein Reformvorschlag an den Querschlägern Hamburg und Bayern. Sie lehnten die Novellierung ab, da sie Steuererhöhungen u. a. für ihre Metropolbewohner fürchteten.
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