Änderung der Verlustverrechnung bei Körperschaften
Am 23.12.2016 wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Lockerung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalzuführung durch Investoren in Körperschaften wie beispielsweise in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Dadurch werden Investitionen in Start-Ups und sanierungsbedürftige Gesellschaften steuerlich einfacher. Johannes Stehr, Partner und Steuerrechtsexperte bei der Kanzlei Arnecke Sibeth, schildert, was die Änderung im Einzelnen für Konsequenzen hat.
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