AfD – Ohrfeige für Verfassungsschutz
Die Niederlage des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Verwaltungsgericht Köln kam mit Ansage. Die Richter untersagten dem Verfassungsschutz, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten – zumindest vorerst. Anfang März war durchgesickert, dass der Geheimdienst die gesamte AfD als Prüffall eingestuft hat, obwohl die Behörde dem Gericht zugesagt hatte, die Entscheidung geheim zu halten.
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