Außenwirtschaftsrecht vor weiterer Verschärfung
Wollen Unionsfremde ein in Deutschland tätiges Unternehmen kaufen, umfasst die ordnungsgemäße Vorbereitung bereits seit längerem Überlegungen zu einer möglichen Investitionsprüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium oder andere zuständige Behörden. Bereits 2019 wurden die entsprechenden Regelungen verschärft. Durch die nunmehr geplante weitere Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts kommt der Investitionsprüfung eine weiter steigende Bedeutung zu. Das betrifft sowohl das „Ob“ als auch das „Wie“ einer Transaktion, erläutern Matthias Horbach und Holger Hofmeister, Partner bei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom.

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