Bahn – Doppelte Schlappe für Seiler
Die bitteren Niederlagen für Martin Seiler waren abzusehen. Nach dem Arbeitsgericht Frankfurt a. M. hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht den Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen die GDL-Streiks am Freitag abgewiesen. Zwar sah auch das Gericht die von der GDL geforderte Klausel zur Umsetzung ihrer Tarifverträge für alle ihre Mitglieder als rechtswidrig an, wertete sie aber nicht als Streikziel.
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