Brexit – „Limiteds“ bekommen Rückendeckung
Unternehmen, die die Rechtsform der Limited gewählt, ihren Verwaltungssitz aber in Deutschland haben, denken verstärkt darüber nach, nach Deutschland zurückzukehren. Denn mit dem Wirksamwerden des Brexit werden diese in Deutschland nicht mehr anerkannt. Nun soll ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums Abhilfe schaffen. Was das für die Unternehmen konkret bedeutet, erläutert Gesine von der Groeben, Partnerin der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt.
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