Bundesfinanzhof urteilt zu Schenkungen einer GmbH
In drei Urteilen revidiert der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH auf Veranlassung ihres Gesellschafters an eine diesem nahestehende Person eine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person sein kann. Vielmehr könne eine Vermögensverschiebung zwischen Gesellschafter und nahestehender Person nun doch vorliegen und der Gesellschafter selbst der Schenker sein.
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