Das selbstfahrende Auto kommt
Nachdem am 30. März 2017 der Bundestag das Gesetz zum Einsatz automatisierter Fahrzeuge beschlossen hat, hat nun auch der Bundesrat am 12. Mai 2017 der damit einhergehenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes („StVG-E“) zugestimmt. Damit wird ein Rechtsrahmen für den zulässigen Einsatz von vollautomatisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr aufgestellt. Jörg Kahler, Partner bei der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann, stellt die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes zum automatisierten Fahren vor und erläutert, wieso das Regelwerk trotz vieler Unklarheiten mit Blick auf den Datenschutz einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft darstellt.
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