„Der Hammer des Erbschaftsteuer-Urteils“
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Die Verfassungsrichter haben gesprochen und die Reaktionen fielen moderat aus, gemessen an den im Vorfeld kursierenden Untergangsszenarien. Von Entwarnung zumindest für größere Unternehmen könne aber nicht die Rede sein, mein Steuerexperte Wilhelm Haarmann (Linklaters) im Telefonat mit PLATOW. Der Teufel stecke in einem Detail, so Haarmann, der „individuellen Bedürfnisprüfung"". Wollen größere Unternehmen auch nach dem 30.6.2016 noch in den Genuss der Verschonungsregel kommen, müssten sie sich nach einer Empfehlung der Verfassungsrichter in Zukunft einer Bedürfnisprüfung unterziehen.
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