DSGVO – Enge Grenzen bei Mitarbeiterüberwachung
Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ende Mai 2018 bleiben die Anforderungen an den Datenschutz bei einer internen Ermittlung unverändert hoch. Neu ist dagegen die drohende Geldbuße von mehreren Millionen Euro bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Wie sich Unternehmen bei internen Untersuchungen gesetzeskonform verhalten, erläutert Anna-Katharina Horn, Rechtsanwältin und Leiterin des Bereichs Legal Services & E-Discovery bei reThinkLegal.
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