Ehemalige Degussa-Aktionäre unterliegen Evonik im Spruchverfahren von dem OLG Düsseldorf
Schlechte Nachrichten für die ehemaligen Degussa-Aktionäre – sie unterlagen im gerichtlichen Spruchverfahren gegen die heutige Degussa-Mutter Evonik: Am 5.9.19 wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sämtliche Anträge auf Erhöhung der Barabfindung nach dem aktienrechtlichen Squeeze-Out aus dem Jahr 2006 ab.
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