Eigenbedarfskündigung: Die Debatte wird andauern
In ungewöhnlicher Häufung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 und Anfang 2017 mit der Problematik „Eigenbedarf des Vermieters“ auseinandergesetzt. Dass der BGH hierbei teilweise auch bei nicht zugelassener Revision durch die zweite Instanz über die Zulassungsrevision eingreift, zeigt deutlich, dass er Fehlentwicklungen in der Instanzgerichtsbarkeit zu korrigieren gewillt ist. Andreas Griebel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Associate Partner bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, zeigt auf, warum die Debatte nach dem Urteil keinesfalls abgeschlossen ist.
Seit über 80 Jahren liefert DER PLATOW Brief Exklusivrecherchen und Hintergründe aus den Chefetagen der Finanzbranche. Informationen, die Sie sonst nirgends lesen.
- Für Entscheider in Banken, Versicherungen, Asset Management, Regulierung und der Immobilienwirtschaft
- Das Wichtigste recherchiert und kompakt verdichtet. In wenigen Minuten im Bilde
- 3x wöchentlich Meldungen und Analysen