Eigenkapitalzinsen Strom und Gas – BGH-Urteil stellt Netzbetreiber vor finanzielle Hürden
Am 9.7.19 hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung in Sachen „EK-Zins“ für die dritte Regulierungsperiode verkündet. Demnach bleiben die Eigenkapitalzinsen für die dritte Regulierungsperiode in der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Höhe von 6,91% bzw. 5,12% bestehen (Vorperiode noch 9,05% bzw. 7,14%).
Seit über 80 Jahren liefert DER PLATOW Brief Exklusivrecherchen und Hintergründe aus den Chefetagen der Finanzbranche. Informationen, die Sie sonst nirgends lesen.
- Für Entscheider in Banken, Versicherungen, Asset Management, Regulierung und der Immobilienwirtschaft
- Das Wichtigste recherchiert und kompakt verdichtet. In wenigen Minuten im Bilde
- 3x wöchentlich Meldungen und Analysen