Erbschaftssteuerreform mit Reformbedarf?
Die nun verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer war geprägt vom zähen Ringen der politischen Akteure um einen Kompromiss. Die gute Nachricht ist: Firmenerben können weiterhin von einer Verschonung bei der Erbschaftsteuer profitieren, wenn auch nicht mehr in dem Umfang wie früher. Praktisch bestehen aber beachtliche Hürden, wenn vor allem größere Betriebsvermögen oder Familiengesellschaften übertragen werden. „Steuervereinfachung sieht anders aus“, bedauert Heike Schwind, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Ebner Stolz in Stuttgart. Ob die Reform alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausräumt, darf zudem bezweifelt werden.
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