EU-Gesellschafter können mit Erstattungen rechnen
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Am 20.12.17 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein für viele EU-Gesellschafter deutscher Kapitalgesellschaften interessantes Urteil gefällt. Auf Grund der im nationalen deutschen Recht verankerten so genannten „anti treaty shopping provision"" war bis dato in vielen Fällen keine Entlastung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an EU-Gesellschafter möglich, so z. B. bei vielen Zweckgesellschaften für deutsche Investments wie Lux S.à.r.l.‘s oder Dutch B.V.‘s. Doch durch die nun vorliegende Entscheidung des EuGH haben EU-Gesellschafter gute Chancen auf Erstattung, wie Alexander Lehnen, Partner bei Arnecke Sibeth, erläutert.
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