EU-Sparpakt – Kommission legt Forderungskatalog vor
"Der auf dem EU-Gipfel im Dezember beschlossene Haushaltspakt zur Bekämpfung der enormen Staatsverschuldung soll auch in den EU-Verträgen verankert werden. Einen entsprechenden Forderungskatalog hat die EU-Kommission bei einem Expertentreffen am 7.1.12 in Brüssel vorgelegt.
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Der auf dem EU-Gipfel im Dezember beschlossene Haushaltspakt zur Bekämpfung der enormen Staatsverschuldung soll auch in den EU-Verträgen verankert werden. Einen entsprechenden Forderungskatalog hat die EU-Kommission bei einem Expertentreffen am 7.1.12 in Brüssel vorgelegt.
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Ziel ist es, den beschlossenen Sparpakt, an dem alle EU-Staaten mit Ausnahme Großbritanniens teilnehmen wollen, mit geltendem EU-Recht in Einklang zu bringen. Außerdem sollen durch die neue Rechtsgrundlage künftig Defizitsünder vom Europäischen Gerichtshof zur Respektierung nationaler Schuldenbremsen gezwungen werden können. In spätestens fünf Jahren sollen die EU-Verträge um den „Sparzwang“ erweitert sein.
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