EU-Vorgaben krempeln deutsches Insolvenzrecht um
Am 20.6.19 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen verabschiedet (EU-Restrukturierungsrichtlinie, kurz: EU-RRL). Die Umsetzung in deutsches Recht muss laut Gesetz bis Juli 2021 erfolgen. Art und Umfang der denkbaren Maßnahmen werden in Fachkreisen bereits intensiv diskutiert. Denn ein vergleichbares Verfahren gibt es bislang in Deutschland nicht, wie Bettina Breitenbücher, Fachanwältin für Insolvenzrecht, erläutert.

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