EuGH schafft Klarheit – Endgültiges Aus für „Opt-Out“ bei Cookies
Anfang Oktober hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine weitreichende Entscheidung zur Verwendung von Cookies auf Webseiten getroffen (Az. C 673/17). Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen den Gewinnspielbetreiber Planet49.Nach dem Urteil des EuGH ist ein so genanntes „Opt-Out“ nicht mehr zulässig: eine Einwilligung für Tracking, Werbung oder dergleichen (z. B. über ein Cookie-Banner) darf nicht vorausgefüllt sein oder beim Weiterscrollen auf einer Website angenommen werden.
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