Facebook – Marktmissbrauch durch Datensammlung?
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Im Dezember 2017 veröffentlichte das Bundeskartellamt eine vorläufige Einschätzung zu dem 2016 eingeleiteten Verfahren gegen Facebook wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Umgang mit Nutzerdaten. „Es wird deutlich, dass die Wettbewerbshüter Akzente u. a. bei der Begründung einer marktbeherrschenden Stellung und im Hinblick auf Datenschutz setzen"", sagt Marcel Nuys, Kartellrechtsexperte bei Herbert Smith Freehills Germany.
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