Fernabsatzverträge – Widerruf grundsätzlich nicht möglich
Mit seinem Urteil zum Wiederrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt die Rechtssicherheit für Unternehmer mit Auftragsarbeiten gestärkt. Demnach ist der Widerruf bei Spezialanfertigungen auf Kundenwunsch grundsätzlich nicht möglich, selbst dann nicht, wenn die Anfertigung des bestellten Ware noch nicht begonnen hat, befanden die Luxemburger Richter.
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