Flüssiggaskartell – OLG Düsseldorf stellt Verfahren nach knapp 15 Jahren ein
Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat das Bußgeldverfahren gegen Propan Rheingas im so genannten Flüssiggaskartell mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft vollständig eingestellt und die ursprünglich festgesetzte Bußgeldzahlung zurückgenommen. Damit endet für das Unternehmen ein knapp 15 Jahre währender Rechtsstreit. Ursprünglich hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2009 eine Geldbuße von 22,5 Mio. Euro gegen Propan Rheingas wegen deren angeblicher Beteiligung an dem vorgeworfenen Bestandskundenschutzkartell verhängt.
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