Allgemein

Gesetzesentwurf für Insolvenzrechtsreform

"

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgelegt. Kernpunkt ist die Beschleunigung der so genannten Restschuldbefreiung, die es Schuldnern ermöglichen soll, schnell wieder auf die Beine zu kommen.

"

Bereits nach drei statt wie bislang sechs Jahren können Schuldner von ihren Restschulden befreit werden, vorausgesetzt, sie können mindestens ein Viertel der Forderungen erfüllen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung auf fünf Jahre soll künftig möglich sein, wenn Schuldner zumindest die Verfahrenskosten zahlen. In allen anderen Fällen solle es bei der derzeitigen Regelung von sechs Jahren bleiben, so das Ministerium. Die Neuregelung soll für alle natürlichen Personen gelten.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse