Hummels-Urteil – Rechtsprechung bleibt in grundlegenden Fragen vage
Wer im Bilderdienst Instagram öffentlichkeitswirksam Markenprodukte spazieren trägt, durfte jüngst aufatmen. Die „Influencerin“ Cathy Hummels hat Ende April in der Auseinandersetzung um angebliche Schleichwerbung mit dem Verband Sozialer Wettbewerb vom Landgericht München I Recht bekommen (Az. 4 HK O 14312/18, nicht rechtskräftig).
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