Investigations – Transparenz ist oberstes Gebot
Gerät ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, Anwälte mit einer internen Untersuchung zu beauftragen und mit der ermittelnden Staatsanwalt zu kooperieren. Was beispielsweise in den USA schon länger gängige Praxis ist, stößt bei deutschen Strafverfolgungsbehörden bisweilen auf Vorbehalte. Worauf Unternehmen bei internen Untersuchungen achten sollten, erläutern Lukas Ritzenhoff und Julia Rost, Anwälte der Kanzlei Hengeler Mueller.
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