Konzerninterner Datenaustausch nach „Schrems II“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Datenschutzabkommen EU-US Privacy Shield zwischen der EU und den USA für unwirksam erklärt und die EU-Standardvertragsklauseln („SCC“) zur Überprüfung gestellt (s. a PLATOW Recht v. 5.8.). Internationale Konzerne müssen nun ohne Übergangsfrist die Rechtsgrundlage für den internen Datenaustausch prüfen, weiß Ariane Loof von der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft.

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