Kopftuchverbot im Job? Ein klares „Jein“!
Der EuGH hat in zwei aufsehenerregenden Urteilen über die Wirksamkeit von Kopftuchverboten durch private Arbeitgeber entschieden. In beiden Fällen wurde muslimischen Arbeitnehmerinnen wegen des Tragens eines Kopftuches gekündigt. Die Unternehmen haben sich auf interne Regelungen bzw. eine Kundenbeschwerde berufen. Insbesondere der verhandelte Fall aus Belgien (EuGH, Urteil vom 14.3.17, Az.: C-157/15) ist mit der Aufstellung interner Regelungen hinsichtlich des Tragens religiöser Zeichen beachtenswert. Benjamin Onnis, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei FPS, diskutiert die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf das deutsche Arbeitsrecht.
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