Latham & Watkins erstreitet Stärkung der Pressefreiheit
Latham & Watkins hat die Axel Springer AG erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vertreten und gleichzeitig ein Grundsatzurteil zur Freiheit der Berichterstattung über Prominente erstritten. Für Latham & Watkins war Partner Ulrich Börger (Litigation, Hamburg) beratend tätig. Springer wurde inhouse von Claas-Hendrik Soehring (Leiter Verlagsrecht, Berlin) vertreten.
Latham & Watkins hat die Axel Springer AG erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vertreten und gleichzeitig ein Grundsatzurteil zur Freiheit der Berichterstattung über Prominente erstritten. Für Latham & Watkins war Partner Ulrich Börger (Litigation, Hamburg) beratend tätig. Springer wurde inhouse von Claas-Hendrik Soehring (Leiter Verlagsrecht, Berlin) vertreten.
Springer hatte sich dagegen gewehrt, dass deutsche Gerichte Meldungen der „Bild“-Zeitung über die Festnahme und Verurteilung eines bekannten Fernsehkommissars verboten hatten. Der EGMR entschied, dass es weiterhin zulässig ist, sachlich und ausgewogen über strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren gegen Prominente zu berichten, da ein Verbot ein unberechtigter Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung sei, zumal die Person auf Grund ihres Bekanntheitsgrades als Person des öffentlichen Lebens gelten könne. Deutsche Gerichte haben dieses Urteil bei zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Aktuell ist vor dem EGMR noch eine weitere Beschwerde der Axel Springer AG anhängig. Darin rügt Springer das Verbot der Berichterstattung über den schnellen Wechsel von Altkanzler Gerhard Schröder in den Aufsichtsrat eines vom russischen Energieriesen Gazprom kontrollierten Pipelinebetreibers. Auch hier wird Springer von Latham & Watkins vertreten.