Markenrecht – EuGH hält „Neuschwanstein“ für schutzwürdig
Die Bezeichnung „Neuschwanstein“ ist als Unionsmarke schutzfähig. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-488/16P). In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass Neuschwanstein vor allem ein musealer Ort sei. Seine Hauptfunktion liege nicht in der Herstellung oder Vermarktung von Souvenirartikeln, sondern in der Bewahrung des Kulturerbes. Deshalb könne das Schloss Neuschwanstein als solches kein Ort der Herstellung von Waren sein.
Seit über 80 Jahren liefert DER PLATOW Brief Exklusivrecherchen und Hintergründe aus den Chefetagen der Finanzbranche. Informationen, die Sie sonst nirgends lesen.
- Für Entscheider in Banken, Versicherungen, Asset Management, Regulierung und der Immobilienwirtschaft
- Das Wichtigste recherchiert und kompakt verdichtet. In wenigen Minuten im Bilde
- 3x wöchentlich Meldungen und Analysen