Massenklage à la USA hat es in Deutschland schwer
Kartellrechtliche „Massenklagen“ sorgen regelmäßig für Aufsehen. Gestärkt durch gesetzgeberische Initiativen zur Erleichterung des Private Enforcement im Kartellrecht gewinnen auf diese Verfahren spezialisierte Kanzleien und Prozessfinanzierer immer mehr Anspruchsteller für gebündelte Klagen. Warum uns dennoch keine „amerikanischen Zustände“ drohen, erklärt Christian Karbaum, Kartellrechtspartner von Glade Michel Wirtz.

Seit über 80 Jahren liefert DER PLATOW Brief Exklusivrecherchen und Hintergründe aus den Chefetagen der Finanzbranche. Informationen, die Sie sonst nirgends lesen.
- Für Entscheider in Banken, Versicherungen, Asset Management, Regulierung und der Immobilienwirtschaft
- Das Wichtigste recherchiert und kompakt verdichtet. In wenigen Minuten im Bilde
- 3x wöchentlich Meldungen und Analysen