Nach EuGH-Urteil – Arbeitgebern drohen saftige Nachzahlungen zur Urlaubsabgeltung
Das Risiko für Arbeitgeber, Vergütung für Urlaubsansprüche an Beschäftigte zahlen zu müssen, ist durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29.11.17 (Az.: C2 114/16) wieder erhöht worden. „Dies gilt insbesondere für solche Unternehmen, die Arbeitnehmer als Scheinselbstständige beschäftigen“, erläutert Amelie Bernardi, Anwältin der Kanzlei FPS.
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