Neue Datenschutzregeln – Risiko für Abmahnungen steigt
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Ab 25.5.18 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedstaaten. Mit dem neuen Gesetz kommen auf Unternehmen beim Betrieb einer Website erhebliche Risiken zu. Ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO birgt dabei nicht nur die Gefahr von Bußgeldern (s. a. PLATOW Recht v. 24.1.18). „Websitebetreiber laufen auch Gefahr, von Betroffenen, Wettbewerbern, Verbraucherzentralen und anderen im Bereich des Datenschutzes tätigen Organisationen abgemahnt zu werden"", warnt Anke Hofmann, Rechtsanwältin bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Insbesondere fehlende oder falsche Datenschutzhinweise auf Internetseiten dürften künftig das Haupteinfallstor für Abmahnungen sein.
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