Neue Verordnung – Bankinterne Vergütungssysteme werden schärfer überwacht
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Mit der seit dem 4.8.17 geltenden Institutsvergütungsverordnung (IVV) 3.0 nimmt der Gesetzgeber die bankinternen Vergütungssysteme erneut ins Visier. „Nachdem der letztjährige Gesetzesentwurf noch die Pflicht zur Identifizierung von Risikoträgern für alle Institute bestimmte, kehrt der Gesetzgeber in der finalen Fassung jedoch zur aktuellen Rechtslage zurück“, erläutert Alexander Insam, Rechtsanwalt bei KPMG Law. Das bedeutet, dass allein die Gruppe der bedeutenden Institute – also solcher mit einer Bilanzsumme von 15 Mrd. EUR bzw. von der Finanzaufsicht als systemrelevant eingestufte Institute – die besonderen Anforderungen an die variable Vergütung von Risikoträgern beachten müssen.
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