„Reform wird Gewinner und Verlierer hervorbringen“
Die Einheitswerte für die Bemessung der Grundsteuer sind laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Bis spätestens Ende 2019 muss der Gesetzgeber die verfassungswidrige Rechtslage durch eine Neuregelung beseitigen. Bis dahin dürfen die bisherigen Regelungen weiter angewandt werden, längstens jedoch bis Ende 2024. Wie die Grundstücksbewertung der Zukunft aussehen könnte und welche Belastungen auf Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen sowie Mieter zukommen können, erklärt Angelika Knaus, Steuerberaterin bei Ebner Stolz, im Gespräch mit PLATOW Recht.
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