Sanierung – Neue Regeln für die zweite Chance
Im Oktober 2018 hat das Bundesjustizministerium die Evaluation zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. Der Bericht stellt der Reform im Kern ein positives Zeugnis aus. Währenddessen schreitet die Entwicklung des deutschen Insolvenzrechts weiter voran: Mit Annahme der EU-Restrukturierungsrichtlinie (RRL) durch das EU-Parlament voraussichtlich im 1. Hj. 2019 ist es nur eine Frage der Zeit, bis das präventive Restrukturierungsverfahren in deutsches Recht gegossen wird. Hiermit betritt der Gesetzgeber abermals Neuland, wie Jasmin Urlaub, Partnerin bei Menold Bezler, beschreibt.

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