Selbstanzeige – Der Fall Hoeneß
"Die strafbefreiende Selbstanzeige in Steuerangelegenheiten wurde in den zurückliegenden Jahren durch die Rechtsprechung bis hinauf zum BGH (20.05.2010 1 StR 577/09) so verkompliziert, dass reuige Steuerflüchtlinge, die sie effizient nutzen wollen, heute ganze Beratungsstäbe aufbieten müssen, um zu wirklich wasserdichten Ergebnissen zu kommen.
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Die strafbefreiende Selbstanzeige in Steuerangelegenheiten wurde in den zurückliegenden Jahren durch die Rechtsprechung bis hinauf zum BGH (20.05.2010 1 StR 577/09) so verkompliziert, dass reuige Steuerflüchtlinge, die sie effizient nutzen wollen, heute ganze Beratungsstäbe aufbieten müssen, um zu wirklich wasserdichten Ergebnissen zu kommen.
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