Social Media – OLG Celle schiebt Schleichwerbung einen Riegel vor
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Werbung ist nicht nur dann erfolgreich, wenn die Kampagnen besonders kreativ oder witzig sind, sondern insbesondere auch, wenn der Kunde noch nicht einmal merkt, dass Produkte beworben werden. Mittels so genannter Schleichwerbung, also beispielsweise der Nennung von Produkten im redaktionellen Teil, werden Werbebotschaften unterschwellig platziert. Längst hat die Schleichwerbung auch die sozialen Netzwerke erreicht.
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