Steilvorlagen für verärgerte Gesellschafter
Fehler bei der Einladung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sind eine Steilvorlage, um unliebsame Beschlüsse zu Fall zu bringen. Wenn die Verfahrensverstöße die Interessen der Gesellschafter beeinträchtigen, sind sie häufig Grundlage für Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse. Der Bundesgerichtshof hatte soeben wieder in zwei Fällen darüber zu entscheiden. Die ordnungsgemäße Einberufung verursache in der Praxis immer wieder Probleme, die sich vermeiden lassen, sagt Christian Löhr, Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Kümmerlein in Essen.
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