Steuerrecht – Etappensieg für Privatanleger
Mit der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, Optionsscheine und Knock-Out-Produkte steuerlich nicht den Termingeschäften zuzuordnen, fällt der deutschen Anlegerschaft ein Stein vom Herzen (s. a PLATOW v. 12.4.). Denn künftig fallen diese Produkte nicht unter die auf 20 000 Euro pro Jahr begrenzte steuerliche Verlustverrechnung, die für Termingeschäfte gilt. Im Klartext heißt das: Anleger können weiterhin diese Wertpapiere zur Absicherung für ihrer Depots nutzen.
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