Transparenzregister bringt neue Pflichten und neues Haftungsrisiko
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Am 26.06.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL 2015/849/EU) in Kraft getreten. Es sieht insbesondere die Einführung eines Transparenzregisters vor, das die hinter Gesellschaften stehenden wirtschaftlich Berechtigten ausweisen soll. Bereits ab Oktober 2017 kommen damit auf Unternehmen und deren Geschäftsleitungen zusätzliche Offenlegungspflichten zu – mit noch unvorhersehbarem Haftungspotenzial.
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