Uber – Lieferdienst statt Taxi
Das deutsche Personenbeförderungsgesetz war zuletzt eine zu große Hürde für den US-amerikanischen Fahrdienstanbieter Uber. Privatleute dürfen in der Bundesrepublik nicht ohne Weiteres zu gewerblichen Zwecken als Taxifahrer herhalten, weshalb die Dienstleistung UberPop hier bisher nicht angeboten wird.
Seit über 80 Jahren liefert DER PLATOW Brief Exklusivrecherchen und Hintergründe aus den Chefetagen der Finanzbranche. Informationen, die Sie sonst nirgends lesen.
- Für Entscheider in Banken, Versicherungen, Asset Management, Regulierung und der Immobilienwirtschaft
- Das Wichtigste recherchiert und kompakt verdichtet. In wenigen Minuten im Bilde
- 3x wöchentlich Meldungen und Analysen