Unternehmenserben – Ist der Bonus noch zu retten?
"Während Österreich seine Erbschaftssteuer 2010 abgeschafft hat und Schweden diese Abgabe bereits seit 2004 nicht mehr erhebt, kennt das deutsche Erbschaftssteuerrecht immer noch geradezu konfiskatorische Spitzensätze von bis zu 50%. Allerdings werden Unternehmenserben längst nicht so stark belangt. Führen Kinder den Betrieb ihrer Eltern eine Weile fort, bei kaum veränderter Lohnsumme und ohne die Zahl der Arbeitsplätze nennenswert anzutasten, gehen sie u. U. völlig erbschaftssteuerfrei aus.
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Während Österreich seine Erbschaftssteuer 2010 abgeschafft hat und Schweden diese Abgabe bereits seit 2004 nicht mehr erhebt, kennt das deutsche Erbschaftssteuerrecht immer noch geradezu konfiskatorische Spitzensätze von bis zu 50%. Allerdings werden Unternehmenserben längst nicht so stark belangt. Führen Kinder den Betrieb ihrer Eltern eine Weile fort, bei kaum veränderter Lohnsumme und ohne die Zahl der Arbeitsplätze nennenswert anzutasten, gehen sie u. U. völlig erbschaftssteuerfrei aus.
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