Urheber- vs. Eigentumsrecht – Grenzen drohen durch neues BGH-Urteil zu verschwimmen
Am 31.10.18 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage, ob Eigentümer gemeinfreier – d. h. auf Grund ihres Alters nicht mehr urheberrechtlich geschützter – Werke gleichwohl das Fotografieren der Werke sowie die Veröffentlichung der Fotos verbieten können (Az.: I ZR 104/17). Im zu entscheidenden Fall hatte ein Besucher der Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen zum einen gemeinfreie Werke im Museum selbst fotografiert und zum anderen Fotos solcher Werke aus einem Museumskatalog eingescannt und diese jeweils im Internet veröffentlicht.
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